Anträge an das Gurkistagspräsidium

  • Notstandsgesetz


    §1 Grundlagen

    (1) Sobald in der Bundesrepublik Gurkistan ein Notstand herrscht, darf dieses Gesetz verabschiedet werden.

    (2) Unteres kann nur durch den Verfassungsrichter und einer 2/3 Mehrheit abgeändert werden oder gestrichen werden.

    §2 Umsetzung

    (1) Sobald in Gurkistan eine Natürliche, Wirtschaftliche oder terroristische Krise herrscht, darf der nationale Notstand ausgerufen werden.

    (2) Dem Gesetz muss neben einer 2/3 Mehrheit des Gurkistags, auch der Präsident, der Ministerrat, der Kanzler und der Gurkisrat zustimmen.

    (3) Der Gurkisrat, sowie der Ministerrat braucht eine 50,1% Mehrheit, um dem Gesetz zuzustimmen.

    §3 Stufenplan

    (1) Das Notstandsgesetz enthält 4 Stufen.

    (2) Die Stufen Grün, Gelb und Rot dürfen nur mit einer 50,1% Mehrheit ausgerufen werden.

    (3) Das Notstandsgesetz kann nur mit den Bedingungen von §2 und §1 (1) ausgerufen werden.

    §4 Stufen

    (1) Die Grüne Stufe ist eine Vorbereitungsstufe, wo weder Rechte, noch Wirtschaft eingeschränkt werden. Diese herrscht andauernd.

    (2) Die Gelbe Stufe ist eine leichte staatliche Gefahr. Diese kann in den verschiedenen Bezirksländer wieder verabschiedet werden.

    (3)Die Rote Stufe wird bei einer natürlichen, wirtschaftlichen oder politischen Gefahr ausgerufen. Dort wird die GSK 9, Polizei, sowie Reserven des Militärs eingesetzt.

    (4) Der nationale Notstand wird bei großen Wirtschaftlichen, Militärischen und Terroristischen Gefahren ausgerufen. Den Firmen werden kurzweilige Kredite gegeben. Außerdem gibt es Zuschüsse in Höhe von 37,5% des entstandenen Schadens direkt nach dem Ende des Notstandes.

    (5) Alle restlichen Schäden, die zum Schutze der Souveränität, Demokratie und Freiheit Gurkistans entstehen, werden in 3 Jahren abbezahlt.

    §5 Wirtschaft und Politik während des Notstandes

    (1) Die Wirtschaft darf nicht von Ideologien beeinträchtigt werden.

    (2) Der Verfassungsrichter hat auf jeden Beschluss ein Veto Recht. Der Gurkisrat ist ausgeschlossen.

    (3) Der Gurkisrat darf mit einer 2/3 Mehrheit den Notstand beenden. Sowie der Verfassungsschutz oder der Verfassungsrichter, besprochen mit mit anderen Personen.

    (4) Die Steuern während des Notstandes dürfen nicht erhöht werden.

    (5) Das Parlament darf nie abgeschafft werden, auch mit Mehrheit.

    §6 Artikel Sicherung.

    (1) §1, §2, §5 und §6 dürfen nicht gestrichen werden.

    (2) Man kann alle anderen Absätze nur mit der Zustimmung des Kanzlers, Verfassungsrichter und Präsidenten mit einer 2/3 Mehrheit des Gurkisrat und Gurkistag verabschieden/streichen/ abändern.

    Minister des Ministerium für Inneres und Heimat


    Präsident des Gurkistanischen Fußballverbands, Gurk Technologies CEO,

    Parteivorsitz der OPG


    Verfassungsschutzpräsident

    2 Mal editiert, zuletzt von Damarov Lejon Idemijj ()

  • Ich beantrage eine schnelle Debatte und anschließende Abstimmung zu einem neuen Gesetz in der Verbundsrepublik / Bundesrepublik Gurkistan:


    Gesetz zur Fraktionsgründung

    der Bundesrepublik Gurkistan


    (1) Die Gurkistagsfraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Gurkistags, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Schließen sich Mitglieder des Gurkistags abweichend von Satz 1 zusammen, bedarf die Anerkennung als Gurkistags der Zustimmung des Gurkistags.

    (2) Die Bildung einer Gurkistags, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden, Mitglieder und Gäste sind den Präsidenten schriftlich mitzuteilen.

    (3) Gurkistagsfraktionen können Gäste aufnehmen, die bei der Feststellung der Fraktionsstärke nicht mitzählen.


    // SO: Ich kümmer mich selbst drum.

    Tin Velic

    - Minister für Äußeres, Digitales, Energie und Umwelt -

    - Gurkistagspräsident -

    - CEO der The Company -

  • gurkistan.w1.png?ex=65956a72&is=6582f572&hm=1065e6f792207c554a642cf2e9ca784869e7af4aa58cdf4fe4c51b8d11e065dd&Gurkistanischer Gurkistag

    Erste Wahlperiode





    Drucksache I/014


    Antrag

    der Abgeordneten Gorkon Evamarije Idem


    Beschluss einer Geschäftsordnung



    Anlage 1


    Beschluss einer Geschäftsordnung


    Der Gurkistanische Gurkistag möge beschließen:



    Gorkon Evamarije Idem



    Begründung

    Erfolgt mündlich.

  • Notstandsgesetz


    §1 Grundlagen

    (1) Sobald in der Bundesrepublik Gurkistan ein Notstand herrscht, darf dieses Gesetz verabschiedet werden.

    (2) Unteres kann nur durch den Verfassungsrichter und einer 2/3 Mehrheit abgeändert werden oder gestrichen werden.

    §2 Umsetzung

    (1) Sobald in Gurkistan eine Natürliche, Wirtschaftliche oder terroristische Krise herrscht, darf der nationale Notstand ausgerufen werden.

    (2) Dem Gesetz muss neben einer 2/3 Mehrheit des Gurkistags, auch der Präsident, der Ministerrat, der Kanzler und der Gurkisrat zustimmen.

    (3) Der Gurkisrat, sowie der Ministerrat braucht eine 50,1% Mehrheit, um dem Gesetz zuzustimmen.

    §3 Stufenplan

    (1) Das Notstandsgesetz enthält 4 Stufen.

    (2) Die Stufen Grün, Gelb und Rot dürfen nur mit einer 50,1% Mehrheit ausgerufen werden.

    (3) Das Notstandsgesetz kann nur mit den Bedingungen von §2 und §1 (1) ausgerufen werden.

    §4 Stufen

    (1) Die Grüne Stufe ist eine Vorbereitungsstufe, wo weder Rechte, noch Wirtschaft eingeschränkt werden. Diese herrscht andauernd.

    (2) Die Gelbe Stufe ist eine leichte staatliche Gefahr. Diese kann in den verschiedenen Bezirksländer wieder verabschiedet werden.

    (3)Die Rote Stufe wird bei einer natürlichen, wirtschaftlichen oder politischen Gefahr ausgerufen. Dort wird die GSK 9, Polizei, sowie Reserven des Militärs eingesetzt.

    (4) Der nationale Notstand wird bei großen Wirtschaftlichen, Militärischen und Terroristischen Gefahren ausgerufen. Den Firmen werden kurzweilige Kredite gegeben. Außerdem gibt es Zuschüsse in Höhe von 37,5% des entstandenen Schadens direkt nach dem Ende des Notstandes.

    (5) Alle restlichen Schäden, die zum Schutze der Souveränität, Demokratie und Freiheit Gurkistans entstehen, werden in 3 Jahren abbezahlt.

    §5 Wirtschaft und Politik während des Notstandes

    (1) Die Wirtschaft darf nicht von Ideologien beeinträchtigt werden.

    (2) Der Verfassungsrichter hat auf jeden Beschluss ein Veto Recht. Der Gurkisrat ist ausgeschlossen.

    (3) Der Gurkisrat darf mit einer 2/3 Mehrheit den Notstand beenden. Sowie der Verfassungsschutz oder der Verfassungsrichter, besprochen mit mit anderen Personen.

    (4) Die Steuern während des Notstandes dürfen nicht erhöht werden.

    (5) Das Parlament darf nie abgeschafft werden, auch mit Mehrheit.

    §6 Artikel Sicherung.

    (1) §1, §2, §5 und §6 dürfen nicht gestrichen werden.

    (2) Man kann alle anderen Absätze nur mit der Zustimmung des Kanzlers, Verfassungsrichter und Präsidenten mit einer 2/3 Mehrheit des Gurkisrat und Gurkistag verabschieden/streichen/ abändern.


    Minister des Ministerium für Inneres und Heimat


    Präsident des Gurkistanischen Fußballverbands, Gurk Technologies CEO,

    Parteivorsitz der OPG


    Verfassungsschutzpräsident

  • Gesetz über die zivile Kontrolle des Militärs in der Bundesrepublik Gurkistan


    Abschnitt 1: Zielsetzung

    Dieses Gesetz hat das Ziel, die Prinzipien der zivilen Kontrolle über das Militär zu gewährleisten und die demokratische Integrität der Bundesrepublik Gurkistan zu schützen.


    Abschnitt 2: Zivile Autorität über das Militär

    §2.1

    Die höchste zivile Autorität über das Militär liegt beim Staatsoberhaupt und dem vom Volk gewählten Regierungschef.

    §2.2

    Der Verteidigungsminister ist der zivile Führer des Militärs und verantwortlich für die Formulierung und Umsetzung von Verteidigungspolitik und Strategie.


    §3: Befugnisse zur Ernennung und Entlassung

    §3.1

    Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung von Ministern, einschließlich des Verteidigungsministers, liegt beim Staatsoberhaupt oder dem vom Volk gewählten Regierungschef.

    §3.2

    Das Militär ist nicht befugt, politische Entscheidungen zu treffen oder zivile Regierungsmitglieder zu entlassen.


    Abschnitt 4: Vermeidung von Militärputschen

    §4.1

    Die Einmischung des Militärs in politische Angelegenheiten, einschließlich der Entlassung ziviler Regierungsmitglieder, ist untersagt.

    §4.2

    Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden strafrechtlich verfolgt.


    Abschnitt 5: Demokratische Prinzipien

    Dieses Gesetz bekräftigt die Prinzipien der Demokratie, bei denen die Macht vom Volk ausgeht und durch gewählte Vertreter ausgeübt wird.


    Abschnitt 6: Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


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    Minister für Gesundheit, Verteidigung und Senioren

    Präsident der GUNM und NUG

    CEO und Gründer der Pharma Inc.

    nudelholz mampf nomnom

  • Ministerienverordnung


    Artikel 1

    (1) Eine Person darf nicht gleichzeitig Ministerin oder Minister für mehr als zwei Ministerien sein.

    (2) Ausnahmen von Absatz 1 sind nur zulässig, wenn die Ministerien in einem sachlichen Zusammenhang stehen und die Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Auch kann es eine Ausnahme sein, dass für das Ministerium keine Personen übrig bleiben, die das Ministerium leiten möchten.

    Tin Velic

    - Minister für Äußeres, Digitales, Energie und Umwelt -

    - Gurkistagspräsident -

    - CEO der The Company -


  • Antrag zu Anderung der Verfassung:
    "§4.2: Der Verfassungsrichter darf keiner Partei oder Religion angehören." Soll gestrichen oder in "§4.2: Der Verfassungsrichter darf keiner Religion angehören." Geändert werden.

    Ich begründe den Antrag damit, das diese Regelung veraltet ist und damals von mir Eingeführt wurde, um vorzubeugen, das mich Parteien nerven.

    Da ich jetzt aus dem Grund, dass mehr Parteien benötigt werden, eine Partei gründete, komt es mit diesem Paragrafen nun zu Komplikationen.

    Die ursprüngliche Begründung meinerseits zur Aufnahme dieses Paragrafen, ist mittlerweile auch nicht mehr der fall, da die Parteien nun Professioneller vorgehen.

  • (Überarbeitetes

    Ministerienverordnung


    Artikel 1

    (1) Eine Person darf nicht gleichzeitig Ministerin oder Minister für mehr als zwei Ministerien sein.

    (2) Ausnahmen von Absatz 1 sind nur zulässig, wenn die Ministerien in einem sachlichen Zusammenhang stehen und die Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Auch kann es eine Ausnahme sein, dass für das Ministerium keine Personen übrig bleiben, die das Ministerium leiten möchten.

    Dieses Gesetz gibt es schon. Es ist das Ministergesetz

    Minister des Ministerium für Inneres und Heimat


    Präsident des Gurkistanischen Fußballverbands, Gurk Technologies CEO,

    Parteivorsitz der OPG


    Verfassungsschutzpräsident

  • Ministerposten Gesetz

    1.Man kann nur Minister werden, wenn man einer regierenden Partei angehört.

    2. Jeder Minister darf höchstens 2 Ministerien gleichzeitig übernehmen.

    2.1 Jedoch dürfen diese keine zu große Macht haben, wie zum Beispiel Wirtschaft und Verteidigung

    3. In Gurkistan, darf man nur Minister werden, wenn man kein weiteres, außerhalb Gurkistan stehendes Ministerium vorweist.

    4. Jeder Minister sollte aktiv oder erreichbar sein, sonst wire er aus dem Amt enthoben.

    Beispiel:

    Person A gehört der regierenden Partei an und hat außerhalb Gurkistans keine weiteren Ministerposten. Person B ist aber in Tomatalien (Hat keinen Zusammenhang, zufällig ausgesucht) Justizminister. Person A aber will Wirtschaftsminister werden, ist aber schon Außenminister. Person C ist aber kein Minister erfüllt die Kriterien von 1-3. Dann wird Person C das Ministerium übernehmen.

    Minister des Ministerium für Inneres und Heimat


    Präsident des Gurkistanischen Fußballverbands, Gurk Technologies CEO,

    Parteivorsitz der OPG


    Verfassungsschutzpräsident

    Einmal editiert, zuletzt von Damarov Lejon Idemijj ()


  • Sozialgesetz


    Zum Schutze der Sozialen, Wirtschaftlichen und finanziellen Gerechtigkeit, zum Wohle des Volkes, soll dieses Gesetz das Soziale regeln.

    Abschnitt 1:Allgemeines

    §1

    (1) Jeder Bürger der Bundesrepublik Gurkistan hat das Recht auf Soziale Hilfe

    (2) Folgende Absätze müssen eingehalten werden.


    Abschnitt 2: Soziale Zuschüsse


    §2

    (1) Jeder Bürger, der angewiesen auf Unterstützung des Staates ist, hat das Recht Zuschüsse zu fordern.

    (2) Jede Person, ohne Beruf, welche Obdachlos ist oder die Insolvenz anmelden muss, erhält wöchentlich Finanzielle, sowie soziale Unterstützung der Regierung und Bürokratie.

    (3) Das Gurkengeld ist ein Beispiel der Sozialen Zuschüsse. Dieses Geld wird vom Status der Armut gezahlt und wird außerdem bei Arbeitsunfähigkeit abbezahlt. Bei Verweigerung eines Berufes, welche bei Arbeitsunfähigkeit außer Kraft tritt, wird das Geld monatlich immer weniger gezahlt.


    Abschnitt 3: Wirtschaft und Finanzen


    §3

    (1) Sobald ein Bürger Wirtschaftlich oder Finanziell Probleme hat, kann er Wirtschaftsleistungen beim Staat erbitten.

    (2) Der Staat hat das Recht bei einer Verschärfung einer wirtschaftlichen Lage einzugreifen und mit Reformen die Finanziellen und Wirtschaftlichen Notstände zu bekämpfen.

    (3) Jedes Unternehmen, jeder Handel, alle Geschäfte, die man im Gurkistanischen Staat durchführt, werden als Akten aufgenommen und dürfen nicht vom Staat überwacht, veröffentlicht oder gelöscht werden. Dem Staat untersteht die Schweigepflicht.

    (4) Jenes Illegales von (1)-(3)wird nicht unterstützt und wird vom Staat verboten.


    Abschnitt 4: Staat und Familie


    (1) Der Staat darf nie zu sehr verschuldet sein.

    (2) Man muss alle Projekte in einem Finanzplan finanzieren können und andere Gruppe zu unterstützen.

    (3) Familien dürfen vom Staat bei einer bestimmten Anzahl von Kindern Zuschüsse beantragen. Dabei erhält man pro Kind 35% mehr.

    (4) Alleinerziehende Familien erhalten bei finanziellen Notständen auch eine kostenlose Bezahlung von Heiz-und Stromkosten.

    Minister des Ministerium für Inneres und Heimat


    Präsident des Gurkistanischen Fußballverbands, Gurk Technologies CEO,

    Parteivorsitz der OPG


    Verfassungsschutzpräsident

  • Gesetz zur Arzneimittelregulierung (Arzneimittelgesetz - AMG)


    Präambel:

    Dieses Gesetz soll die Regulierung zum Schutz der Arzneimittel klar definieren, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln zu gewährleisten und möglichen Gefahren vorzubeugen.


    Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen


    § 1 Zweck des Gesetzes


    (1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit durch die Regulierung von Arzneimitteln in der Bundesrepublik Gurkistan.


    (2) Das Gesetz regelt die Zulassung, Herstellung, Qualitätssicherung, Distribution, Verschreibung, Abgabe und Überwachung von Arzneimitteln.


    § 2 Zuständige Behörden


    (1) Die Gurkistanische Arzneimittelbehörde (GAB) ist für die Umsetzung dieses Gesetzes verantwortlich.


    (2) Die GAB kann regionale Ämter einrichten, um die Einhaltung dieses Gesetzes auf regionaler Ebene zu überwachen.


    Abschnitt II: Zulassung von Arzneimitteln


    § 3 Zulassungsverfahren


    (1) Vor der Markteinführung muss jedes Arzneimittel eine Zulassung von der GAB erhalten.


    (2) Die Zulassung basiert auf umfassenden wissenschaftlichen Bewertungen der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Arzneimittels.


    § 4 Herstellung und Qualitätskontrolle


    (1) Hersteller von Arzneimitteln müssen den geltenden Qualitätsstandards entsprechen, wie sie von der GAB festgelegt werden.


    (2) Die GAB behält sich das Recht vor, regelmäßige Inspektionen der Produktionsstätten durchzuführen, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen.


    Abschnitt III: Distribution und Vertrieb


    § 5 Lizenzierung von Vertriebspartnern


    (1) Die Distribution von Arzneimitteln erfolgt ausschließlich durch lizenzierte und autorisierte Vertriebspartner.


    (2) Der Vertrieb gefälschter oder nicht zugelassener Arzneimittel ist strengstens untersagt.


    § 6 Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft


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    Minister für Gesundheit, Verteidigung und Senioren

    Präsident der GUNM und NUG

    CEO und Gründer der Pharma Inc.

    nudelholz mampf nomnom

  • Finanzmittelübertragungsüberwachungsministeriumsgesetz (FmÜüGMs)


    Dieses Gesetz soll zur Sicherung des effektiven und effizienten Einsetzens der Steuergelder dienen. Das Finanzmittelübertragungsüberwachungsministeriumsgesetz kontrolliert und reguliert damit den Zustrom zu neuen Käufen und Projekten bei manchen Ministerien


    §1 Folgenden Ministerien werden nur die Gelder für den Unterhalt und Instandhaltung bekommen:

    1. Verteidigung

    2. Verkehr

    3. Energie

    4. Wirtschaft

    5. Landwirtschaft

    6. Heimat und Inneres


    §2 Diese Ministerien müssen bei weiteren Käufen in bauten das Finanzministerium um Gelder bitten und Anfragen. Dadurch soll eine effiziente Geldausgabe geschaffen werden. Da nun diese Gelder nicht mehr für den Unterhalt oder Instandhaltung benutzt werden können.

    Ziel ist es wieder mehr Geld für neue Ausrüstung und Infrastruktur zu schaffen.


    §3 Das Finanzministerium darf ohne triftigen Grund die Mittel nicht verweigern. Die Anfragen müssen daher auch aus guten Gründen gestellt werden.


    §4 Teile des nicht eingesetzten Geldes sollen in die neue „National Reserve“ gehen und dann angelegt werden, womit der Staat im Notfall auf diese zurückgreifen kann.


    §5 Bei Inneres und Heimat betrifft es die Ausrüstung für Polizei und Feuerwehr. Bei den anderen die Ausrüstung und bei zwei Pläne für Wirtschaft und Energie

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