I/017 | Ministerienverordnung

  • Stimmen Sie für diesen Antrag? 5

    1. Ja (3) 60%
    2. Nein (1) 20%
    3. Enthaltung (1) 20%

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    Vizepräsident des Gurkistanischen Gurkistages

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    Ich rufe nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drs. I/017. Die Abstimmung dauert gemäß Geschäftsordnung 72 Stunden, also bis zum Donnerstag, den 4.1.24, um 17 Uhr.

    Ministerienverordnung


    Artikel 1

    (1) Eine Person darf nicht gleichzeitig Ministerin oder Minister für mehr als zwei Ministerien sein.

    (2) Ausnahmen von Absatz 1 sind nur zulässig, wenn die Ministerien in einem sachlichen Zusammenhang stehen und die Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Auch kann es eine Ausnahme sein, dass für das Ministerium keine Personen übrig bleiben, die das Ministerium leiten möchten.

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