II/001 | Sozialgesetz

  • Stimmen Sie diesem Antrag zu? 3

    1. Ja (1) 33%
    2. Nein (1) 33%
    3. Enthaltung (1) 33%

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    Der Gurkistagspräsident

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    Hiermit eröffne ich die Abstimmung zum Entwurf eines Sozialgesetzes. Diese wird nach Geschäftsordnung zweiundsiebzig Stunden lang gehen.




    Sozialgesetz

    Präambel

    Zum Schutze der Sozialen, Wirtschaftlichen und finanziellen Gerechtigkeit, zum Wohle des Volkes, soll dieses Gesetz das Soziale regeln.


    §1 - Allgemeines

    (1) Jeder Bürger der Bundesrepublik Gurkistan hat das Recht auf Soziale Hilfe

    (2) Folgende Absätze müssen eingehalten werden.


    §2 - Soziale Zuschüsse

    (1) Jeder Bürger, der angewiesen auf Unterstützung des Staates ist, hat das Recht Zuschüsse zu fordern.

    (2) Jede Person, ohne Beruf, welche Obdachlos ist oder die Insolvenz anmelden muss, erhält wöchentlich Finanzielle, sowie soziale Unterstützung der Regierung und Bürokratie.

    (3) Das Gurkengeld ist ein Beispiel der Sozialen Zuschüsse. Dieses Geld wird vom Status der Armut gezahlt und wird außerdem bei Arbeitsunfähigkeit abbezahlt. Bei Verweigerung eines Berufes, welche bei Arbeitsunfähigkeit außer Kraft tritt, wird das Geld monatlich immer weniger gezahlt.


    §3 - Wirtschaft, Finanzen

    (1) Sobald ein Bürger Wirtschaftlich oder Finanziell Probleme hat, kann er Wirtschaftsleistungen beim Staat erbitten.

    (2) Der Staat hat das Recht bei einer Verschärfung einer wirtschaftlichen Lage einzugreifen und mit Reformen die Finanziellen und Wirtschaftlichen Notstände zu bekämpfen.

    (3) Jedes Unternehmen, jeder Handel, alle Geschäfte, die man im Gurkistanischen Staat durchführt, werden als Akten aufgenommen und dürfen nicht vom Staat überwacht, veröffentlicht oder gelöscht werden. Dem Staat untersteht die Schweigepflicht.

    (4) Jenes Illegales von (1)-(3)wird nicht unterstützt und wird vom Staat verboten.


    §4 - Staat und Familie

    (1) Der Staat darf nie zu sehr verschuldet sein.

    (2) Man muss alle Projekte in einem Finanzplan finanzieren können und andere Gruppe zu unterstützen.

    (3) Familien dürfen vom Staat bei einer bestimmten Anzahl von Kindern Zuschüsse beantragen. Dabei erhält man pro Kind 35% mehr.

    (4) Alleinerziehende Familien erhalten bei finanziellen Notständen auch eine kostenlose Bezahlung von Heiz-und Stromkosten.


    Tin Velic

    - Minister für Äußeres, Digitales, Energie und Umwelt -

    - Gurkistagspräsident -

    - CEO der The Company -

  • Tin Velic

    Hat den Titel des Themas von „II/001 Sozialgesetz“ zu „II/001 | Sozialgesetz“ geändert.

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