Präsident des Gurkistanischen Gurkistages
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne hiermit die Debatte über den Entwurf eines Gesetzes zum Thema „Ministerienverordnung“.
auf Drs. I/017, eingebracht von der Gurkisregierung. Die Debatte dauert 72 Stunden.
Meine Wenigkeit hat hierbei das Wort.
Ministerienverordnung
Artikel 1
(1) Eine Person darf nicht gleichzeitig Ministerin oder Minister für mehr als zwei Ministerien sein.
(2) Ausnahmen von Absatz 1 sind nur zulässig, wenn die Ministerien in einem sachlichen Zusammenhang stehen und die Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Auch kann es eine Ausnahme sein, dass für das Ministerium keine Personen übrig bleiben, die das Ministerium leiten möchten.