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    Gesetz über Wahlen

    (in) der Republik Gurkistan


    §1 Grundsätze

    (1) Jeder Bürger, der die Staatsbürgerschaft und ansässig ist in Gurkistan, hat das Recht zu wählen.

    (2) Jede Person, die über 18 Jahre alt ist, darf wählen. Alle unter diesem Alter dürfen nicht an einer Wahl teilnehmen. Dies betrifft nur den Gurkistag. (Simoff: Das zählt nicht für das OOC Alter!!)


    §2 Parteien

    (1) Jede Partei, die registriert ist und Kandidaten zur Verfügung stellt, darf an einer Gurkistagswahl teilnehmen.

    (2) Sobald eine Partei nicht die 3% Wahlhürde übertrifft, zieht sie nicht in den Gurkistag ein.

    (3) Alle über 18 Jährigen, die einer Partei angehören, dürfen sich als Direktmandat aufstellen. Als Parteloser benötigt man 300 Stimmen im Wahlkreis per Petition.


    §3 Ablauf der Wahl

    (1) Man habe das Recht, eine Briefwahl zu beantragen.

    (2) Jedes Wahllokal muss jedem Bürger eine anonyme Wahl versichern und muss es ermöglichen, dass man wählen kann.

    (3) An einem Sonntag sind die Wahllokale von 8-19.00 offen.


    §4 Ergebnisse und Koalitionen

    (1) Die Wählenden stimmen für ihre Partei ab und der Mandat des Kreises zieht ins Parlament ein, welcher die meisten Stimmen erhielt.

    (2) Sobald eine Partei noch freie Plätze hat, welche von dem Prozentanteil der Stimmen abhängt, darf diese noch Plätze dort ernennen.

    (3) Eine Partei braucht eine 50,1% Mehrheit, damit man „alleinregiert“

    (4) Es dürfen Koalitionen gebildet werden, um die Mehrheit bilden zu können.

    (5) Eine Partei, die X Stimmen hat, darf Y Prozent an Mandaten in den Gurkistag senden, sobald Z Gewinner der Kreise noch N Plätze übrig lassen.


    §5 Wahl des Kanzlers und Präsidenten

    (1) Der Kanzler wird von einer Partei vorgeschlagen und braucht 50,1% um Kanzler zu werden.

    (2) Das gurkistanische Volk darf Delegierte entsenden, die den Präsidenten wählen. Dieser braucht eine 2/3 Mehrheit.

  • Schriftführer

    Hat den Titel des Themas von „Wahlgesetz“ zu „Wahlgesetz (WlG)“ geändert.

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